Ansprüche gegen Tesla wegen unzureichender Hardware?
Wie medial berichtet (siehe unten), wurden weltweit seit 2019 mehrere Millionen Fahrzeuge mit dem Versprechen ausgeliefert, diese Fahrzeuge seien bereit, in Zukunft autonom zu fahren: Die gelieferten Fahrzeuge sollten also – so das Versprechen – in der Lage sein, sich ohne menschliches Zutun (oder gar: ohne Fahrer – Stichwort: “Robotaxi”) fortzubewegen und selbständig Entscheidungen im Straßenverkehr zu treffen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass dieses Versprechen nicht gehalten werden kann: Die in manchen dieser Fahrzeuge verbaute Hardware der dritten Generation (“Hardware 3”, “AI Computer 3”) dürfte – wie auch DerStandard berichtet – schlichtweg nicht leistungsfähig genug sein, um autonomes Fahren zu ermöglichen.
Aus rechtlicher Sicht sprechen nach unserer Einschätzung gute Gründe dafür, dass dies österreichische Käufer betroffener Fahrzeuge nicht einfach hinnehmen müssen. Wir sind der Rechtsansicht, dass solche Käufer vielmehr Ansprüche (Gewährleistung und/oder Schadenersatz) gegenüber Tesla Österreich geltend machen können. Mehrere Personen haben uns bereits mit der rechtlichen Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen Tesla beauftragt. Gerne prüfen wir ihren Fall und vertreten Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.