Online-Publikation der fokus Rechtsanwälte GmbH zum Zwölften Sanktionspaket der EU gegen Russland.
Die EU hat das mittlerweile Zwölfte Sanktionspaket im Rahmen ihrer Russland-Sanktionen beschlossen. Dieses Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote – wie das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa –, die in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt werden. Darüber hinaus wird mit diesem Paket eine stärkere Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und somit eine striktere Durchsetzung der Obergrenze erreicht. Das Paket beinhaltet auch eine Verschärfung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten und harte Maßnahmen gegen drittstaatliche Unternehmen, die Sanktionen umgehen.
Die vorgesehenen Maßnahmen im Einzelnen:
Die Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren. Dies betrifft Angehörige aus dem russischen Militär- und Verteidigungssektor, einschließlich Unternehmen der Militärindustrie und privater Militärunternehmen, sowie Akteure aus dem IT-Sektor und anderen wichtigen Wirtschaftsbereichen. Die Maßnahmen richten sich auch gegen Personen, die für die unrechtmäßigen „Wahlen“ in den vorübergehend von Russland besetzten Gebieten der Ukraine verantwortlich sind, sich an der erzwungenen „Umerziehung“ ukrainischer Kinder beteiligen oder Desinformation und Propaganda zugunsten von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verbreiten.
Die neu eingeführten Handelsmaßnahmen beinhalten insbesondere ein Einfuhrverbot für russische Diamanten: Einfuhrbeschränkungen für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten).
Darüber hinaus wurde ein Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren: und weitere Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter vorgesehen. Erfasst werden neuerdings ua Chemikalien, Thermostate, Gleichstrommotoren und Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), Werkzeugmaschinen und Maschinenteile . Neue Ausfuhrverbote für Industriegüter aus der EU, die den industriellen Sektor Russlands weiter schwächen sollen und u. a. Maschinen und Maschinenteile, Baugüter, verarbeiteten Stahl, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser und Batterien.
Der Rat hat sich auf ein neues Kriterium geeinigt, nach dem Personen in die Sanktionsliste aufgenommen werden können, die aus der zwangsweisen Übertragung des Eigentums an russischen Tochtergesellschaften von Unternehmen aus der EU oder der zwangsweisen Übertragung der Verfügungsgewalt über solche Unternehmen Profit ziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass niemand von den Verlusten profitiert, die Unternehmen in der EU erleiden, wenn ihre Tochtergesellschaften zwangsweise in russisches Eigentum übergehen bzw. unter russische Leitung gestellt werden. Möglichkeit, verstorbene Personen mit eingefrorenen Vermögenswerten auf der Sanktionsliste zu belassen, um zu verhindern, dass die Maßnahme des Einfrierens der Vermögenswerte untergraben werden könnte. Hinzu kommt eine Verschärfung der Pflichten für Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten, um Verstöße gegen Sanktionen oder deren Umgehung zu verhindern und aufzudecken.
Zwei neue Maßnahmen wurden beschlossen: Einerseits die Stärkung der Ölpreisobergrenze durch strengere Überwachung des Verkaufs von Tankschiffen an Drittländer und detaillierte Nachweisanforderungen. Andererseits wurde auch ein neues Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG) mit einer Bestandsschutzklausel für bestehende Verträge von bis zu 12 Monaten vorgesehen.
Weiters wurde das Durchfuhrverbot durch Aufnahme bestimmter wirtschaftlich kritischer Güter in die Liste, sofern diese für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind, erweitert.
Hinzu kommt eine Verpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen, darunter Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Schusswaffen und Güter mit hoher Priorität von der gemeinsamen Liste.
Schließlich wird auch eine neue Meldepflicht eingeführt, wonach Unternehmen in der EU, die zu mehr als 40 % direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland niedergelassenen Unternehmen gehalten werden, bestimmte Geldtransfers künftig anzeigen müssen.